Informationen und Gesuche
Allgemeine Informationen
Aufgebot
Erfolgt schriftlich, elektronisch via SMS, oder telefonisch mit den Angaben über Einsatzart, Einrückungsort und Einrückungszeit.
Ausrüstung
Tenü oliv komplett, gutes Schuhwerk (KS), Dienstbüchlein, Schreib- und Notizmaterial, Fachdienstunterlagen, falls vorhanden Handkartensammlung.
Gesuch Dienstverschiebung
In dringenden Fällen hat der Dienstpflichtige persönlich und spätestens 3 Wochen vor dem Dienstanlass, ein schriftliches Dienstverschiebungsgesuch an die Geschäftsstelle ZSO zu richten. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, oder ein ärztliches Zeugnis ist beizulegen.
WICHTIG: Solange das Gesuch um Dienstverschiebung nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Krankheit und Unfall
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, meldet dies unverzüglich der Geschäftsstelle ZSO und der aufbietenden Stelle (z.B. ZAR, BSM) gemäss Aufgebot.
Umzug, Auslandaufenthalt
Wohnohrtwechsel ist immer innerhalb 14 Tagen dem Kreiskommando, der Geschäftsstelle ZSO sowie den betroffenen Gemeinden (Ab- und Anmeldung) zu melden. Siehe Merkblatt Meldepflicht.
Regelung und Verhalten bei Wegzug aus ZSO-Gebiet
Stufe Mannschaft wird kein Gesuch um Verbleib gemacht.
- Termin auf Geschäftsstelle ZSO abmachen, um die Kleider zu retournieren.
Stufe Spezialist, Kader ist der Verbleib mit der Geschäftsstelle ZSO zu klären.
- Ein Gesuch um Verbleib wird durch die Geschäftsstelle ZSO vorgenommen.
- bei Bewilligung, Verbleib in ZSO Trachselwald PLUS
- bei Ablehnung, Einteilung neue ZSO, Kleider retournieren
Änderung Kontaktdaten
Bitte Änderungen der Kontaktdaten immer der Geschäftsstelle ZSO melden.
- Arbeitgeber und Arbeitsort
- Telefonnummer (Natel, Privat, Geschäft)
- Prüfungen (Verkehrsmittel, Baumaschinen, IT, Betreuung etc.)