Erfolgt schriftlich, elektronisch via SMS, oder telefonisch mit den Angaben über Einsatzart, Einrückungsort und Einrückungszeit.
Tenü oliv komplett, gutes Schuhwerk (KS), Dienstbüchlein, Schreib- und Notizmaterial, Fachdienstunterlagen, falls vorhanden Handkartensammlung.
In dringenden Fällen hat der Dienstpflichtige persönlich und spätestens 3 Wochen vor dem Dienstanlass, ein schriftliches Dienstverschiebungsgesuch an die Geschäftsstelle ZSO zu richten. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, oder ein ärztliches Zeugnis ist beizulegen.
WICHTIG: Solange das Gesuch um Dienstverschiebung nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, meldet dies unverzüglich der Geschäftsstelle ZSO und der aufbietenden Stelle (z.B. ZAR, BSM) gemäss Aufgebot.
Wohnohrtwechsel ist immer innerhalb 14 Tagen dem Kreiskommando, der Geschäftsstelle ZSO sowie den betroffenen Gemeinden (Ab- und Anmeldung) zu melden. Siehe Merkblatt Meldepflicht.
Stufe Mannschaft wird kein Gesuch um Verbleib gemacht.
Stufe Spezialist, Kader ist der Verbleib mit der Geschäftsstelle ZSO zu klären.
Bitte Änderungen der Kontaktdaten immer der Geschäftsstelle ZSO melden.