Verhaltensregelung bei SMS-Alarmierung im Katastrophenfall
Ausgangslage
Der Zivilschutz ist ein Einsatzmittel der Gemeinden zur Hilfeleistung beim Bewältigen von Ereignissen gemäss Artikel 27a Buchstabe b BZG.
Regelung bei Erhalt eines SMS Aufgebotes und für das Einrücken
Jedes verschickte und beim Empfänger angekommene SMS-Aufgebot wird registriert. Bitte die folgenden 5 wichtigsten Punkte beachten:
- Erhaltenes SMS gut lesen
- Sofort bestätigen mit: OK, Name, Vorname
- Gemäss Aufgebot am angegebenen Ort und Zeit einrücken
- Es ist in der kompletten persönlichen Ausrüstung einzurücken
- Dienstbüchlein mitbringen
Rückruf bei Verhinderung
Nur wenn entschuldbare Punkte zur Dispensation eines Einsatzes führen, z.B. Familiäre Gründe:
- Hochzeit
- Geburt
- Todesfall
Krankheit oder Unfall (bitte Arztzeugnis an die Geschäftsstelle Zivilschutz senden)