Dienstverschiebung
Grundlage
In dringenden Fällen hat der Dienstpflichtige persönlich und spätestens 3 Wochen vor dem Dienstanlass, ein schriftliches Dienstverschiebungsgesuch an die Geschäftsstelle ZSO zu richten. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, oder ein ärztliches Zeugnis ist beizulegen.
WICHTIG: Solange das Gesuch um Dienstverschiebung nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.